Dienstleistungen


Dienstleistungen im regulierten Bereich


Die Bestimmungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergeben sich in Italien aus dem
Gesetzesvertretenden Dekret (GvD) 81/2008 (“Testo Unico”) und dem zugehörigen Korrektivdekret 106/2009.
Bei Vorliegen definierter Risiken am Arbeitsplatz ist der Unternehmer danach gesetzlich verpflichtet einen
“zuständigen Betriebsarzt” (“medico competente”) zu ernennen.
Zu diesen Arbeitsplatzrisiken gehören zum Beispiel: Lärm, Heben und Tragen von Lasten, gefährliche Arbeitsstoffe, Vibrationen, Bildschirmarbeit, Nachtarbeit, biologische Risiken wie Infektionskrankheiten, und andere.
Nur Fachärzte mit einer genau definierten Qualifikation dürfen vom Unternehmer als “medico competente” benannt werden (Artikel 38, GvD 81/2008).
Der vom Unternehmer benannte Betriebsarzt führt dann die in den oben genannten Dekreten dargestellte
“Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer” (“sorveglianza sanitaria”) durch.
Für jeden einzelnen untersuchten Arbeitnehmer muss der Betriebsarzt eine schriftliche
Eignungsbeurteilung (“giudizio di idoneità”) erstellen, diese Eignungsbeurteilung ist ein rechtswirksames Dokument.
Über die unmittelbare Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer hinaus hat der Betriebsarzt aber weitere Aufgaben, zum Beispiel die Durchführung von Betriebsbegehungen (siehe Artikel 25, GvD 81/2008). Ebenfalls können Schulungsaufgaben übernommen werden.

Wir bieten sämtliche betriebsärztliche Leistungen nach den geltenden Bestimmungen an. Besonderen Wert legen wir dabei auf die Herstellung einer weitestmöglichen
Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Grundlage ist dabei immer der Aufbau eines belastbaren Vertrauensverhältnisses. Wir erstellen für Sie gerne ein unverbindliches Angebot.

Ganz aktuell sind derzeit die Themen Bewertung psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz und die medizinischen Untersuchungen zum Ausschluss einer Drogenabhängigkeit bei Mitarbeitern an bestimmten Arbeitsplätzen.


Dienstleistungen im nicht-regulierten Bereich


Über die “gesetzlich geregelten Dienstleistungen” hinaus bieten wir weitere individualmedizinische und beratende Leistungen an:
  • arbeitsmedizinisch-toxikologische Expertisen (z. B. chemische und cancerogene Arbeitsstoffe), eingesetzt werden dabei u. a. umfangreiche Datenbankrecherchen
  • arbeitsmedizinisch-pneumologische Visiten und Stellungnahmen
  • arbeitsmedizinisch-allergologische Visiten und Stellungnahmen
  • Begutachtungen
  • präventivmedizinische Untersuchungen
  • individuell gestaltete Beratungsleistungen für Unternehmer und Organisationen
Einzelheiten sind immer am besten in einem persönlichen Gespräch zu klären. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.